Das Bezirksamt Reinickendorf hat uns informiert, dass die Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 31. März 2022 außer Kraft getreten ist und ab dem 1. April 2022 durch die Basisschutzmaßnahmenverordnung ersetzt wird. Gemäß dieser Verordnung gibt es keinerlei Einschränkungen mehr für den Sport im Freien und in gedeckten Sportanlagen. Dies gilt sowohl für den normalen Trainingsbetrieb als auch für Veranstaltungen.
Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Bezirksamts Reinickendorf vom 31. März 2022 zur Anordnung einer Maskenpflicht besteht aber weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (oder FFP2) in allen Dienstgebäuden. Dazu zählen ausdrücklich auch die öffentlichen Reinickendorfer Sportanlagen (Sporthallen, Gymnastik- oder Krafträume sowie Funktionsgebäude).
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind allein Sportlerinnen und Sportler während der Sportausübung!