Der BTTV teilt mit, der Berliner Senat habe am 01.03.2022 in seiner Sitzung die siebte Änderung der vierten Corona-Schutzverordnung beschlossen. Diese Änderung bringe für die Sporttreibenden eine bedeutende Veränderung mit sich.
Die neue Verordnung gelte ab morgen, 04.03.2022. Beim Sport in gedeckten Sportanlagen gelte, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb wieder unter der 3G-Regelung durchgeführt werden dürfe. In der Mitteilung, die der BTTV heute vom Bezirksamt Mitte erhalten habe, werde darauf hingewiesen, dass als getestet gelte, wer einen PCR- oder Antigenschnelltest vorweisen könne oder einen Schülerausweis besitze und diesen vorweisen könne.
Dies bedeute, dass die Vereinstrainings auch wieder von Personen ohne Corona-Impfung besucht werden dürfen und die Geimpften und Genesenen keinen zusätzlichen Test mehr vorweisen müssten.